Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Verkaufs-, LIeferungs- und Zahlungsbedingungen gelten im Bereich der Bundesrepublik Deutschland. Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen kraft Gesetz ergänzt, geändert oder außer Kraft gesetzt werden, behalten die übrigen ihre Gültigkeit. Bis zu einer Neufassung der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen treten anstelle der bisherigen Bedingungen die gesetztlichen Bestimmungen.
2. Allgemeines
Bei Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere nachstehenden Bedingungen an. Diese Bedingungen gelten als wesentlicher Bestandteil jedes Rechtsgeschäftes. Entgegengesetzte, auch gedruckte Bedingungen des Käufers bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Stillschweigen gilt nicht als Genehmigung. Alle früheren Preise und Bedingungen werden jeweils mit Erscheinen eines neues Kataloges, Preisliste etc. hinfällig. Vor Erscheinen eines neuen Kataloges, einer neuen Preisliste etc. abgeschlossene Verträge bleiben unberührt. Abschlüsse unserer Reisenden und Vertreter sowie mündliche, telefonische und teletechnischen Abmachungen sind für uns erst nach erfolgter schriftlicher Bestätigung, auch Rechnung oder Lieferschein, rechtswirksam. Der Käufer selbst bleibt bis zur etwaigen Ablehnung unsererseits an seinen Auftrag gebunden. Für etwaige Abweichungen in Katalogen, Abbildungen und Preisen sowie in Rechnungen behalten wir uns die Berichtigung bzw. Nachberechnung ausdrücklich vor. Wir sind berechtigt, unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Aufhebung oder Änderung einer der nachstehenden Bedingungen ändert nicht die Gültigkeit der übrigen; soweit nicht in diesen Bedingungen anders festgelegt.
3. Preise, Zuschläge und Lieferung
Zur Berechnung gelangen unsere am Tag der Lieferung bzw. Leistung gültigen Tagespreise bzw. Preise gemäß unserer Produkt- und Dienstleistungsbereiche zuzüglich eventueller Rohstoff-Ausgleichs-Zuschläge und Mehrwertsteuer. Die Rechnungen werden in Euro ausgestellt. Wir liefern grundsätzlich ab Werk oder Auslieferungslager. Die Lieferung erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Bestellers, auch wenn wir die Transportkosten tragen, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf billigstem Wege nach unserer Wahl. Versand-, Fracht- und Zustellkosten berechnen sich gemäß den jeweiligen Katalogen bzw. Preislisten. Die Lieferzeit wird nach bestem Können eingehalten, jedoch behalten wir uns in jedem Fall vor, die Lieferung hinauszuschieben, abzulehnen, die Bestellung in Teilsendungen auszuliefern oder aufzuheben, ohne dass dem Besteller ein Schadenersatzanspruch zusteht.
4. Höhere Gewalt
Ereignisse und Umstände ausserhalb unseres Einflusses, die die Lieferung, Herstellung, Abnahme und Versand von Erzeugnissen und Waren verhindern oder erschweren, wie z. B. Krieg, Streik, Aussperrungen, unvorhergesehene Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Energie-, Roh- oder Hilfsstoffmangel, behördliche Verfügungen etc. befreien uns für die Dauer dieser Ereignisse oder Umstände von unserer Liefer- und/ oder Abnahmepflicht. Beide Vertragsparteien sind zum Rücktritt berechtigt, wenn die Dauer der Störung der Liefer- und/ oder Abnahmepflicht mehr als 8 Wochen überschritten hat.
5. Kostenvoranschläge, technische Unterlagen
Angebote, Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind freibleibend und nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eigentums- und Urheberrechte an Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen bleiben vorbehalten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur im Einverständnis mit uns zulässig. Anwendungstechnische Ratschläge in Wort, Schrift und Versuche gelten nur als unverbindliche Hinweise – auch im Hinbliick auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreien den Käufer nicht von der eigenen Prüfungspflicht unter Berücksichtigung der beabsichtigten Anwendungszwecke.
6. Beanstandungen/ Haftungen
Beanstandungen bei Handelsgeschäften werden nur berücksichtigt, wenn die Rüge für erkennbare Mängel innerhalb 14 Tage nach Eingang der Ware für andere Mängel innerhalb 14 Tage nach deren Erkennen schriftlich erfolgt. Bei Nichthandelsgeschäften sind erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tage ab Eingang der Ware zu rügen. Bei anerkannten Mängeln besteht lediglich eine Verpflichtung zur Ersatzleistung fehlerfreier Ware oder zur Zurücknahme nach unserem Ermessen. Unberührt bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Käufers aus der Haftung für Eigenschaftszusicherung. Durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware erlischt das Recht zur Mängelrüge. Bei Waren, die unter Fabrikgarantie verkauft werden, wird nur insoweit Haftung übernommen, als von seiten der betreffenden Hersteller Ersatz geleistet wird. Gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen gerichtete Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund, wie z. B. aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausgenommen. Insoweit ausgeschlossen sind auch Schadenersatz-ansprüche wegen Verletzung anderer Rechtsgüter als des Lieferantengegenstandes. In keinem Fall besteht eine Haftung des Verkäufers für indirekte oder Folgeschäden sowie für Vergütung eines eventuellen Gewinnausfalls. Sie gilt, soweit dies gesetzlich möglich ist, als abbedungen. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für den Anwendungsbereich.
7. Warenrücknahme
Waren können nur innerhalb 10 Tagen nach Kauf zurückgenommen werden, wenn ein triftiger Grund besteht. Das Original der Bar- bzw. Zielrechnung, mit der Ware gekauft wurde, ist dabei vorzulegen. Bei Rücknahme ist der Käufer verpflichtet, für den Betrag andere Ware zu beziehen. Anfallende Kosten, insbesondere für die zurückgenommenen Waren, ausgenommen Falschlieferungen, werden abzüglich einer pauschalen Wiedereinlagerungsgebühr von 10 % gutgeschrieben.
8. Zahlung/ Kontokorrent
Soweit nicht anders vereinbart, gewähren wir gewerblichen Kunden im Rahmen unserer Kreditlinien auf Warenlieferungen ein Zahlungsziel von 30 Tagen ohne Abzug.
Dienstleistungs-, Reparaturrechnungen über sonstige Leistungen wie Ersatzteile für Maschinen und Geräte sowie Materialeinsatz sind sofort ohne Skontoabzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB ab Rechnungsfälligkeit in Anrechnung gebracht. Zahlungsanweisungen, Schecks gelten erst am Tage der Einlösung als Zahlung. Auch die Weitergabe und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. Diskont- und Bankspesen trägt der Besteller. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protesterhebung, Benachrichtigung und Zurückleitung bei Nichthonorierung übernehmen wir keine Haftung. Es bleibt uns vorbehalten, eingehende Zahlungen auch evtl. entgegen etwaiger Vorschriften zum Ausgleich beliebiger anderer Posten unseres Guthabens bei dem Besteller zu verwenden. Werden die vereinbarten Zahlungsfristen nicht eingehalten oder tritt eine Vermögensverschlechterung des Käufers ein, so wird unser gesamtes Guthaben sofort fällig, auch wenn es sich um Forderungen aus anderweitigen Lieferungen handelt. Bein Einleitung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, bei Konkurs-Eröffnung sowie im Klageverfahren gelten alle dem Käufer eingeräumten Rabatte, Preisnachlässe und dergleichen als verfallen. Eine Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers sowie die Aufrechnung von Gegenforderungen ist in jedem Falle ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Unser Lieferungen bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gitl das vorbehaltene Eigentrum als Sicherung für unsere Saldoanforderungen. Be- und Verarbeitung geschehen für uns, ohne zur verpflichten. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Beständen oder den neuen Gegenständen ab. Er verwahrt diese ebenso wie die erzielten Erlöse mit kaufmännischer Sorgfalt für uns treuhänderisch. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die durch Veräußerung unseres Eigentums entstehenden Forderungen gegenüber Dritten werden schon jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung dem Drittkäufer zur Zahlung an uns bekanntzugeben. Wir unsererseits sind jederzeit berechtigt, dem Drittschuldner den Ewerb des Eigentums an der Forderung mitzuteilen. Wir haben das Recht bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers die sofortige Herausgabe der noch nicht verkauften Waren und die Bekanntgabe derjenigen Kunden zu verlangen, auf welche sich die vorgenannte Abtretung der Kaufpreisforderung bezieht. Der Käufer hat zu diesem Zweck uns auch die Einsichtnahme in seine Bücher und Fakturen zu gestatten. Die Verpflichtung zur Herausgabe der restlichen Waren, der Nahmhaftmachung der Kunden und der Offenlegung der Unterlagen hierfür geht evtl. auf die Vertrauensperson im Vergleichsverfahren über. Auf Verlangen des Käufers sind wir u. U. bereit, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.
10. Datenschutz
Gemäß § 26 (1) Datenschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass sämtliche Kunden- und Lieferantenbezogenen Daten von uns gespeichert und verarbeitet werden.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Zahlungen ist Rieder. Im Verkehr mit Vollkaufleuten sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist, unabhängig von der Höhe des Streitwertes, und im Urkundenprozess das Amtsgericht Quedlinburg Gerichtsstand.
12. Anzuwendendes Recht
Das Vertragsverhältnis uns sonstige sämtliche Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem für am Sitz des Verkäufers geltenden Recht unter Ausschluß der einheitlichen Kaufgesetze.